Vermächtnisse

Ein Vermächtnis für den Artenschutz – Geben Sie Ihre Werte an die Zoofreunde Krefeld weiter

Wenn wir gehen, dann hinterlassen wir Fußspuren. Wir zeigen damit, welche Werte uns zu Lebzeiten geprägt, für welche Themen wir uns begeistert und welche Projekte unser Herz erobert haben. Mit einer Testamentsspende für Tiere positionieren Sie sich auch nach Ihrem Tod: Sie leisten nachhaltig einen Beitrag zum Tierschutz, zum Artenschutz und zum Naturschutz.
Unterstützer, die uns als Zoofreunde Krefeld in ihrem Testament bedacht haben, haben es uns ermöglicht, den GorillaGarten zu bauen, den SchmetterlingDschungel einzurichten oder die Nashornanlage zu erschaffen. Ohne Nachlassspenden wären diese Projekte nicht finanzierbar gewesen. Dafür sind wir für immer dankbar. Und damit gedenken wir für immer diesen großzügigen Tierfreunden.

Warum ein Testament? - Sie entscheiden über das, was bleibt.

Schon zu Lebzeiten entscheiden Sie bewusst darüber, welche Projekte und welche Werte Sie Herz und Engagement schenken. Diesen Anspruch sollten Sie sich auch nach Ihrem Tod bewahren.

Nehmen Sie sich mit einem Testament bewusst Zeit, Ihren Letzten Willen festzulegen. So können Sie eigenständig entscheiden, wer Ihr Erbe später einmal antreten soll. Und so gestalten Sie die Welt für Ihre Enkelkinder oder für diejenigen, die danach kommen, eigenständig und verantwortungsvoll mit.

Haben Sie kein Testament verfasst, greift die vom Gesetz vorgeschriebene Erbfolge. Schaffen Sie für sich und Ihre Lieben Klarheit und setzen Sie sich frühzeitig mit dem auseinander, was nach Ihrem Tod passieren wird.

Wer erbt ohne Testament? – Das Gesetz entscheidet

Sollte es kein Testament geben, bestimmt in Deutschland das gesetzliche Erbrecht, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen erbt. Im Erbrecht werden neben Blutsverwandten auch Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Adoptivkinder berücksichtigt. Haben Sie aber keine Erben, so fließt Ihr gesamtes Vermögen an den Staat.

Auch wenn Sie mit einem Testament bestimmen können, wer in Ihrem Erbe berücksichtigt werden soll, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil verstanden wird. Dieser Pflichtteil fließt immer an Ehegatten, Kinder und bei kinderlosen Ehen sogar an die Eltern des Erblassers. Auch durch ein Testament können Sie diesen Pflichtteil nicht aufheben.

Wie schreibe ich ein Testament? – Lassen Sie sich helfen!

Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine gemeinnützige Einrichtung oder auch einen nahestehenden Freund in Ihrem Letzten Willen zu berücksichtigen, müssen Sie immer ein Testament aufsetzen. Denn damit setzen Sie die gesetzlich geregelte Erbfolge außer Kraft. Prinzipiell gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten, das Testament zu regeln: Sie können es selbst niederschreiben oder aber durch einen Notar festhalten lassen.

Bei einem Testament gibt es unterschiedliche Regularien, auf die Sie achten müssen. Halten Sie diese nicht ein, ist Ihr Testament ungültig. Wir raten Ihnen deswegen, auf einen Experten zu vertrauen: Gerne geben wir Ihnen Kontakte von Notaren oder Rechtsanwälten für Erbrecht weiter, auf die wir als Verein vertrauen.

Ein Nachlass für Zoofreunde – Deswegen ist Ihre Entscheidung so wichtig

Die Welt hat sich in den letzten Jahren verändert: Sie ist schneller und moderner geworden, es gibt unzählige Möglichkeiten, aber darunter leiden vor allem Tiere und die Flora und Fauna. Mehr als 30 Prozent der durch den WWF untersuchten Tierarten stehen weiterhin auf der Roten Liste und sind vom Aussterben bedroht. Ob das Mondnagelkänguru, der Guam-Flughund, der Yunnan-Weißhandgibbon oder der japanische Fischotter – all diese Tierarten werden wir nie wiedersehen, denn sie sind bereits ausgestorben. Mit Ihrer Spende für die Zoofreunde Krefeld setzen Sie sich für den Artenschutz auf der ganzen Welt und für artgerecht, möglichst naturnahe Haltung hier bei uns im Zoo ein. Wir verwenden Erbschaften, um Gehege zu sanieren, um neue Anlagen zu bauen oder um durch Umbaumaßnahmen die rechtlichen Grundlagen für die Fortpflanzung unterschiedlicher Arten zu gewährleisten. Als gemeinnützige Institution sind wir dabei von der Erbschaftssteuer befreit: Jede Spende kommt zu 100 Prozent den Tieren zu Gute.

Ihr Nachlass hilft uns, egal wie großoder klein Ihre Spende ist

Natürlich haben Sie zu Lebzeiten und über Ihren Tod hinaus die Möglichkeit, eine Testamentsspende an einen Zweck zu binden. Vielleicht lieben Sie seit Kindheitstagen die Menschenaffen, vielleicht liegt Ihnen das Regentropenhaus besonders am Herzen oder Sie sind Fan der Erdmännchen – gerne besprechen wir eine mögliche Verwendung Ihrer Erbspende.
Auch eine Teilspende an die Krefelder Zoofreunde ist innerhalb einer Erbschaft möglich: Wir freuen uns immer auch über kleine Spenden, die uns helfen, Schritt für Schritt unsere Ziele zu erreichen.

Auch Walter Gehlen und seine Frau haben sich mit ihrem Testament entschieden, zu spenden

Walter Gehlen und seine Frau waren in den 90er Jahren die ersten Tierfreunde, die die Zoofreunde Krefeld in ihrem Testament berücksichtigten. Schon zu Lebzeiten haben die Krefelder Unternehmer immer wieder an die Zoofreunde gespendet und so zum Beispiel den Bau des Affentropenhauses oder den Bau des Vogelhauses ermöglicht. Bis zu seinem Tod stand Walter Gehlen in enger Verbindung zu den Zoofreunden und wurde in Planungen und Entwicklungsgedanken fest eingebunden. Seine Erbspende ermöglichte dem Verein, das Regenwaldhaus zu bauen. Noch heute erinnert eine Büste des großzügigen Spenders im Eingangsbereich des Regenwaldhauses an den Verstorbenen.

Vermächtnisse

Zum Wohle der Tiere!

Ihre Vorstellungen und Wünsche sind uns wichtig. Ein vertrauensvolles Gespräch versteht sich von selbst. Die Zoofreunde stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Joachim Brimmers (Schatzmeister)
Eichendorffstr. 36
47800 Krefeld

Tel.:   02151 - 51 237 51
info@zoofreunde-krefeld.de
 

In Gedenken

 

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